Rostock: Der Tod eines Patienten der Psychiatrie in Rostock soll vertuscht werden § 221 StGB - zweimal hilflos ausgesetzt und aus Kostengründen in den Tod geschickt  

Mit Hilfe von nachträglich erstellten und getürkten Dokumentationen, mangelhaften Arztberichten, Manipulationen in der Krankenakte und Gefälligkeitsgutachten aus der DGPPN - Vorstandsebene sollen massive und skandalöse Fehler, hier hinterlegt in einem Gutachten erkannt und benannt, in der Behandlung eines Patienten in der Psychiatrie der Universität Rostock und die skandalösen Umstände seines Todes gemeinschaftlich vertuscht werden.

Hier nur ein Beispiel von vielen:  

„§ 221 Aussetzung:  Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Das ist die Theorie. Die Wirklichkeit in Mecklenburg-Vorpommern sieht ganz anders aus:

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am 09.02.2010 unter dem Aktenzeichen 418 Js 3218/10 ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Universitätsklinikums Rostock u.a. wegen Aussetzung und Freiheitsberaubung eingeleitet.

Wie nicht anders zu erwarten und lange vorhergesagt, war auch das nur ein weiteres Manöver der Behörden zur Vertuschung der skandalösen Vorgänge.

Weiterhin werden die Zeugenaussagen unterschlagen und ganz offensichtliche Manipulationen und zahlreiche massive vorwerfbare Fehler, Verstöße gegen das PsychKG, Verstöße gegen die Garantenpflicht, Organisationsverschulden, schwere Behandlungsfehler, und eine unzureichende bis mangelhafte Dokumentation in der Krankenakte - dazu jede Menge nachgewiesene Manipulationen in der Krankenakte, weiterhin gezielt nicht zur Kenntnis genommen. 

Nicht einmal ansatzweise hat eine gesetzlich erforderliche und vorgeschriebene Aufklärung stattgefunden; nichts ist diesbezüglich in der Aktenlage dokumentiert.

In einem sehr umfangreichen, hier hinterlegten Gutachten, das im Auftrag eines Gerichts außerhalb von MV erstellt wurde, werden die zahlreichen gemachten Fehler im Zusammenhang mit dem Tod dieses Patienten und die nachträglich erfolgten Vertuschungsversuche durch Manipulation der Aktenlage sehr deutlich aufgezeigt.

Jedermann wird zweifelsfrei feststellen, dass der Vorwurf der gemeinschaftlichen Vertuschung völlig zu Recht besteht, wenn er sich mit den Inhalten der folgenden Seiten befasst.
Was muss man davon halten, wie muss man das beurteilen, wenn die Staatsanwaltschaft in Rostock statt die vorliegende Beweislage zu prüfen, ausschließlich seitenlang aus den Ausführungen des Anwalts einer der Angeklagten ohne jede Kritik und Überprüfung 1:1 abschreibt und dann zu einer Entscheidung kommt? Eine ordnungsgemäße Ermittlung ist dieses "Copy- and-Paste-Verfahren" jedenfalls nicht.  
Wie tatsächlich gehandelt und manipuliert wird, deckt eine Rechtsanwältin, hier hinterlegt, auf.

Patient hilflos in den Tod geschickt - letzter Stand - Dieser Link öffnet ein sehr bezeichnendes, ein geradezu demaskierendes Schreiben der Staatsanwaltschaft in Rostock

Hier wird für jedermann mehr als deutlich, wie gemeinschaftlich betrogen, getrickst und geschoben wird - ein ungeheuerlicher Vorgang! Dabei waren der Staatsanwaltschaft in Rostock alle die hier folgenden Informationen bekannt:

Niemand würde das, was hier folgt, glauben, wenn es nicht mit den entsprechenden Seiten der Krankenakte hinterlegt und somit bewiesen wäre. Hier liegt vorsätzlicher und systematischer Betrug vor.

Die Staatsanwaltschaften, das Justizministerium, alle Politiker des Landtags von Mecklenburg - Vorpommern und vor allem auch der Spitzenverband der Psychiater Deutschlands, die DGPPN - sie sind alle mehrfach informiert worden - alle schweigen. Das sollte nachdenklich machen. 

Es geht hier nämlich um den Umgang mit schwer kranken und besonders schutzbedürftigen Menschen - ein riesiger Skandal ist das, was geschah, und noch mehr, wie und mit welchen Mitteln danach gnadenlos vertuscht und gelogen wurde:  

Alleingelassen, hilflos ausgesetzt, missbraucht, gequält und wieder hilflos ausgesetzt wird ein junger Mann in den Tod geschickt. 

War es Unfähigkeit, Gleichgültigkeit, Fahrlässigkeit oder sogar Absicht der Verantwortlichen?  "Es gibt viele Methoden, Menschen ums Leben zu bringen,(...) einen zum Selbstmord treiben," ... - Berthold Brecht -  

Die Staatsanwaltschaft in Rostock sorgt von Anfang an dafür, dass keine Anklage erhoben wird. Offensichtlich befangene Gutachter werden gezielt ausgesucht und eingesetzt. Belastende Tatsachen werden gezielt nicht zur Kenntnis genommen. Wichtige Zeugenaussagen finden systematisch keine Beachtung.  

Es wird mit allen Mitteln versucht, die ungeheuerlichen Vorgänge zu vertuschen, dabei gilt:  „Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers gibt.“  

All das wird in Mecklenburg- Vorpommern von denen, die eigentlich aufklären und Strafverfolgung betreiben sollten, systematisch missachtet.

Es hat lange gedauert, bis wir einen Einblick in die Krankenakten bekamen. Die Inhalte seien zu brisant, hieß es. Erst als ich in Begleitung eines Anwalts nach Rostock fuhr, wurde uns dort von der Staatsanwaltschaft, vom dortigen Leitenden Oberstaatsanwalt Andres Ritter, gestattet, eine Kopie der Akte anzufertigen. 

Unter dem Eindruck der schockierenden  Inhalte und der in der Krankenakte beschriebenen Vorkommnisse, formulierte ich diesen Vergleich:   

Wissend, dass er nicht schwimmen kann, wird ein Passagier auf Hoher See von der Mannschaft über Bord geworfen. Das Schiff fährt weiter, alle schweigen und keiner schaut zurück.

Hier ist eine weitere Zeugenaussage hinterlegt, die diesen Verdacht bestätigt.

 

Dieser Zeuge wurde den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern schon wenige Tage nach dem Tod des Patienten benannt!  Auch er wurde bis heute nicht gehört.   

Eine weitere Zeugin, eine Ärztin, sprach Stunden danach, am späten Abend dieses Tages, dem letzten Abend vor seinem Tod mit Mario Hagemeister:

"von Außerirdischen beobachtet und kontrolliert", das geschah nur Stunden, bevor man ihn, den schutzbefohlenen Patienten, wiederholt allein und völlig hilflos, im Wahn gefangen, in die Großstadt Rostock und damit in den Tod schickte!

Auch diese Aussage fand und findet gezielt bei der so genannten "Ermittlung" in Mecklenburg-Vorpommern keine Beachtung.

Mein Sohn war Student an der Universität in Rostock und Patient der Klinik in Rostock Gehlsheim.

Das erste Bild zeigt ihn wenige Tage vor seiner Einlieferung in die Klinik im August 2005. 

Das zweite Bild zeigt ihn, festgebunden, fixiert, mit Medikamenten stillgelegt, in der Klinik, kurz nach einem  Missbrauchserlebnis am 01.10.05, von dem er sich nicht mehr erholte. 

Das dritte Bild wurde am 27.12.2005 aufgenommen, am 09.01.2006 war er tot.      

 

 

zum zweiten Bild: "Die Art und Qualität der ersten verbalen wie nichtverbalen Kommunikation am Krankenbett entscheidet somit wesentlich darüber, ob ein Patient wieder Vertrauen zu der Realität fassen kann, aus der er flüchten wollte.... Herstellung einer Beziehung: effektives Erstgespräch, Vermittlung von Präsenz, Verständnis, Hilfsbereitschaft und Zuversicht, Entängstigung und Beruhigung." Das sagt die Fachliteratur hier und auch in vielen anderen Fachbüchern.

In Rostock wurde der Patient tagelang festgeschnallt. Gespräche fanden nicht statt. Die verantwortlichen Ärzte waren auch wieder nicht da.

Laut Statistischem Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1., 1991-2003 starben in deutschen Psychiatrien in dieser Zeit 42.286 Menschen, darunter 78 Kinder.  Das und die Art wie Gutachter und Staatsanwaltschaft mit dem Tod dieses Patienten umgehen, sollte nachdenklich machen.  

        

Auch der Tod meines Sohnes würde nicht einmal von dieser Statistik erfasst. Die Klinik stellte nämlich die Rechnung so aus, dass er zum Todeszeitpunkt entlassen war! Er hatte aber nur Ausgang für den Tag. Dieser "mörderische" Stress, dem er hier in nachweislich hilflosem Zustand ausgesetzt wurde, war der Anfang vom Ende für diesen Patienten; und das kann jedermann anhand der hier veröffentlichten Krankenakte überprüfen.

Man beachte dabei besonders, dass diese scherwiegenden und entscheidenden Ereignisse in den ersten Tagen des Oktober 2005, obwohl in der Aktenlage der Klinik selbst dokumentiert, in den nach dem Tod des Patienten angefertigten "Dokumenten" und auch in den bestellten Gutachten der STA Rostock systematisch "weggelassen" bzw. gezielt vertuscht werden.   

Am 02.08.2005 wurde in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert.

Die Chefärztin dieser Klinik, deren ambulanter Privatpatient Mario Hagemeister seit über einem Jahr zur Vermeidung eines Rückfalls ist, taucht aber erstmals, laut ihren eigenen Angaben am 9.8.05, eine Woche nach dessen Einlieferung in ihre Klinik in der Krankenakte auf.

Zwei Monate lang wurde er völlig abgeschottet. Er durfte nicht einmal eine Zeitschrift wie Spiegel, Stern oder Focus lesen. 

Ganze drei, dazu sehr kurze Arztberichte von Assistenzärzten gibt es nur in der gesamten Aktenlage während des ganzen Monats September des Jahres 2005 für zwei Tage, bevor man den Patienten am 01.10.05, nach Monaten auf der Geschlossenen, in völlig hilflosem Zustand aussetzt, eine notwendige Untersuchung fand auch nicht statt. Die tatsächlich für den Privatpatienten zuständigen Ärzte sind, wie so oft, nicht da.

Am 01.10.2005, am Wochenende mit dem Tag der Deutschen Einheit, wird der Patient allein, ohne Begleitung, in völlig hilflosem Zustand in die Großstadt Rostock geschickt, 

obwohl am 27.09.05 in der Akte eingetragen wurde:

                                           "war leicht überfordert mit Ausflug der Gruppe." 

                             

Schon ein kleiner Spaziergang in einer Gruppe war eine Überforderung.  Am 30.09.05 stellt man fest:

"..lief sehr gedankenversunken über den Stationsflur, ist leicht aus dem Konzept zu bringen." 

Bis zum 30.09.05 bestand auch immer noch eine Zwangseinweisung, die aber nicht abschließend überprüft/beendet wurde.

Der dritte und letzte ärztliche Eintrag/Beobachtung im ganzen Monat September 05 vor der ersten Aussetzung in hilflosen Zustand:

 

Am 01.10.2005 wird in die Akte eingetragen: 

"Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u. Gedankenabläufen,

   wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos."

Minuten danach erfolgt eine Beurlaubung.

Dieses "Dokument" der Stationsärztin Dr. Lemke hat weder ein Ausstellungsdatum noch eine Unterschrift des Patienten. Wann wurde dieses "Dokument überhaupt erstellt- und zu welchem Zweck?  KPP, P2, das ist die Geschlossene.

Also überprüfte niemand, ob der Patient überhaupt psychisch stabil genug war, diese Aufgabe zu bewältigen- das gilt für beide "Beurlaubungen"- und das belegt die Krankenakte sehr eindeutig. 

Der Pflegebericht zeigt dazu mehr als deutlich auf, dass der Patient das auf keinen Fall leisten konnte. Die Dokumentation der ärztlichen Berichte im September 05 zeigt mehr als deutlich, dass von Seiten der Ärzte nichts gemacht und nichts überprüft wurde.

Zwei Termine, zwei Beurlaubungen, die drei Monate auseinander liegen auf einem Blatt; dazu kommt,  Mario Hagemeister war laut völlig widersprüchlichen Angaben in Krankenakte und in den nachträglich angefertigten Arztberichten gleichzeitig Anfang Januar 06 auf der Geschlossenen, der P2,  und gleichzeitig auf der Station P3. 

Aktenvermerk, Rücksprache mit Frau Dr. Lemke, am 18.04.06

.."dass sie keine Aussagen machen werde"

Das wird Gründe haben; wie schon gesagt, in der Krankenakte finden sich völlig konträre Angaben dazu, wo auf welcher Station der Patient kurz vor seinem Tod war, hier hinterlegt. Nicht einmal elementare Regeln/ Leitlinien der Psychiatrie wurden beachtet/eingehalten.

Aber, weder die Stationsärztin, Dr. Lemke, noch der Assistenzarzt, Dr. Kumbier, waren für diesen Patienten überhaupt zuständig. 

Die "häusliche Umgebung" dieses Patienten ist fast 500 Kilometer entfernt von Rostock. Der hilflose Patient wird in diesem Zustand in die Großstadt Rostock entlassen, mit nur 5 oder 6 Euro in der Tasche. Niemand ist informiert

Kurz darauf wird er, völlig hilflos, wie in dieser Krankenakte beschrieben und dokumentiert,   

 

                                 Opfer eines körperlichen Missbrauchs.

 

Ein Freund, der ihn regelmäßig besuchte, berichtet:

Der 03. Oktober 2005, ein Montag, ist der Tag der Deutschen Einheit. Mitarbeiter der Klinik haben einen Kurzurlaub geplant. 

Auch die behandelnde Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, ist vom 28.09.2005 bis zum 03.10.2005 in Urlaub. Vom 05.- 08.10.2005 ist sie laut Internet in München, 775 Kilometer, Heidelberg und Bremen.

Dieser Eintrag in die Krankenakte am Morgen des 01.10.05 durch qualifiziertes Pflegepersonal und die Zeugenaussagen auf dieser Seite belegen eindeutig und beweisen das Aussetzen einer hilflosen Person, eines schutzbefohlenen Patienten, - auch an diesem Tag!  Das, was hier hinterlegt ist, ist die gesamte ärztliche Dokumentation in diesen äußerst dramatischen Tagen.  

                                         

Am 02.10.05 wird der völlig verstörte Patient vom Klinikum Südstadt, Rostock, in das er eingeliefert wurde, weil er völlig hilflos und verwirrt durch die Straßen Rostocks irrte, wieder in die Psychiatrie geschickt, als Herr Unbekannt, mit der Diagnose

                                      psych. Krampfanfall und DD Wachkoma.

                                                           

Zunächst wird er für mehrere Tage in Abwesenheit der behandelnden Ärztin widerrechtlich dauerhaft ruhiggestellt, indem man ihn festschnallt, fixieren nennt man das - und massiv mit Medikamenten "versorgt". 

In den Berichten der Ärzte dieser für den Patienten äußerst kritischen und bedrohlichen Zeit ist der 2.10., der 3.10.05, dann aber erst wieder der 7.10.05 vermerkt.

Auch dieser ungeheure Vorgang wird bis heute von den Ermittlungsbehörden in MV und den DGPPN - Gutachtern systematisch ignoriert und totgeschwiegen.

Das Totschweigen begann schon mit dem Gespräch der Amtsrichterin, Frau Blindow, das angeblich am 6.10.05 stattgefunden haben soll, hier hinterlegt, das handschriftliche Protokoll dieser Richterin, mit Datum und Unterschrift.

Die für diesen, ihren Privatpatientin verantwortliche Ärztin, Prof. Dr. Herpertz, ist mal wieder, wie so oft, nicht da, sie ist diesmal in Urlaub.  

Auch das ist kein Thema für die Staatsanwaltschaft und die zwei DGPPN - Gutachter, die übrigens beide - welch ein Zufall - weit mehr als sehr gute Kollegen der behandelnden Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz aus dem gemeinsamen Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sind. 

Alles, was belastet, wird systematisch und gezielt nicht zur Kenntnis genommen, verdrängt und systematisch vertuscht.

Hier sieht man sie zusammen als gemeinsames Leitungsteam der DGPPN, und hier feiern sie gemeinsam Geburtstag, ca. sechs Wochen nach dem Tod ihres Patienten. Hier wird eine gemeinsame Veranstaltung im Jahr 2012 angekündigt. Diese DGPPN-Gutachter werden von der Staatsanwaltschaft Rostock nacheinander gezielt eingesetzt, wichtige Zeugen werden stattdessen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. So vergehen mehr als drei Jahre.

Einer der lange erhobenen Vorwürfe wird danach jetzt erst bestätigt:  Der Vorwurf einer Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB.

Der "Schwarze Peter" wird nun zum ehemaligen Personal in Rostock weitergeschoben, aber selbst das will die Staatsanwaltschaft in Rostock nicht merken.

  Prof. Dr. Herpertz, inzwischen Ärztliche Direktorin in der Klinik für Allgemeine Psychiatrie am Universitätsklinikum Heidelberg, lässt erst 2010 der Staatsanwaltschaft in Rostock mitteilen:

Nach der festen Überzeugung von Frau Prof. Dr. Herpertz ist es undenkbar, dass die seinerzeit eingesetzten Pflegekräfte Herrn Mario Hagemeister zerstreut, hilflos und ratlos und ohne Hinzuziehung eines diensthabenden Arztes in einen Wochenendurlaub gelassen haben.

Frau Prof. Dr. Herpertz selbst hatte Herrn Mario Hagemeister zuletzt am 27. September 2005 gesehen und mit ihm gesprochen. Sie befand sich vom 28. September 2005 bis einschließlich 03. Oktober 2005 nach dem Kalender von Frau Prof. Dr. Herpertz nicht in der Klinik, nach ihrer Erinnerung befand sie sich in einem Kurzurlaub.

In die Entscheidung, Herrn Mario Hagemeister über das Wochenende zu beurlauben, war Frau Prof. Dr. Herpertz nur in Hinblick auf die Entscheidungsgrundlagen bis zum 27. September 2005 eingebunden. 

Der Vorwurf einer Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB kann ihr gegenüber daher nicht formuliert werden.“   Und:

Frau Prof. Dr. Herpertz nahm am frühen Morgen des 4. Oktober 2005 ihren Dienst wieder auf und stellte bei Herrn Hagemeister einen weiterhin mutistischen Patienten fest.“  

Tatsache ist, man schnallt den Privatpatienten nach seinem Missbrauchserlebnis fest, fixieren nennt man das - und  "versorgt" ihn massiv mit Medikamenten. 

Darüber aber verliert die Chefärztin in ihrer Dokumentation der Einzelgespräche mit ihrem Patienten aber auch nicht ein einziges Wort. Außerdem klingt das so, als wäre Frau Prof. Dr. Herpertz von 4. Oktober an, dem Dienstag, an diesem Tag und ab diesem Tag tatsächlich präsent. 

Ab Donnerstag, den 5.10.05 hat sie aber laut Internet schon wieder Verpflichtungen in Süddeutschland, sehr weit weg von Rostock. 

Und das steht - entgegen ihrer festen Überzeugung -tatsächlich in der Krankenakte dokumentiert: 

                                         

Eben, dass der Patient hilflos war und in den Straßen von Rostock umherirrte, so hilflos, wie es die Passanten auf der Straße in Rostock feststellten und deshalb den Rettungswagen kommen ließen, und er war so hilflos, dass in der Südstadtklinik ein psychischer Krampfanfall und ein Wachkoma diagnostiziert wurden. Das war ohne jeden Zweifel eine Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB!

Weil der Patient während der Notfalluntersuchungen dort in keiner Weise ansprechbar war, wurde er von dort als Herr Unbekannt in ein anderes Krankenhaus, nämlich zurück in die Psychiatrie Rostock geschickt.

                                               

Bis zum 4.10. ist Prof. Dr. Herpertz nicht in der Klinik, nach ihrer Erinnerung befand sie sich in einem Kurzurlaub, und laut Internet war Prof. Dr. Herpertz aber schon wieder vom 05. - 08.10.2005  in München, Heidelberg und Bremen, es folgt dann eine Tagung vom 13. - 15.10. in Luxemburg, mit Vortrag am 15. Oktober - und das sind nur die im Internet veröffentlichten Termine!  

Am Montag, den 26.09.05 hält Frau Prof. Dr Herpertz auf einem mehrtägigen Kongress morgens einen Vortrag in Aachen:  24. - 28.9.05 Generalversammlung der Görres-Gesellschaft ,Aachen, 670 Kilometer entfernt von der Klinik in Rostock, also vor/bis zum Urlaub, denn Frau Prof. Dr. Herpertz ist aber laut eigenen Angaben vom 28.09.2005 bis zum  3.10.2005 in Urlaub , das lässt Prof. Dr. Herpertz aber erst 2010 der STA in Rostock mitteilen.  

                            

Am Dienstag, den 27.09.05 ist Frau Prof. Dr. Herpertz angeblich bei ihrem Privatpatienten in Rostock, übersieht dabei (wenn sie denn überhaupt da war) ein sehr eindeutiges Warnsignal im Pflegebericht an diesem Tag:

                        "war leicht überfordert mit Ausflug der Gruppe."  

Aus der auch sonst mehr als fragwürdigen Dokumentation der Einzelgespräche der Chefärztin, in der eine angebliche Behandlung vorgegaukelt wird, die niemals so stattgefunden haben kann, aber:

27.9.05 Besserung des Befundes, von Größenideen distanziert, Beurlaubung über das Wochenende, zumal sich Angehörige angesagt haben.                                                  

Im Pflegebericht des 27.09.05 steht nur das - und das ist sicher keine Besserung:

"Pat. war leicht überfordert mit Ausflug der Gruppe"

Das ist alles zum 27.09.05, davor gibt es einen Eintrag am 16.9.05 - und da stand auch nicht mehr! An 16.9.05 war Prof. Dr. Herpertz ohnehin nicht in Rostock, sondern in Saarbrücken. Auch sonst gibt es in der Krankenakte ihres Privatpatienten im ganzen Monat September 05 so gut wie nichts an Arztberichten.  

In der Krankenakte gab es dennoch später, nach dem Tod des Privatpatienten, handschriftliche Einträge von Prof. Dr. Herpertz an/für diesen Tag, den 16.09.05, für den Tag, an dem sie tatsächlich weit weg von Rostock in Saarbrücken war.

Davor gab es einen Eintrag für den 1.9.05, davor ein Termin am 19.8.05, entstanden erst nach dem Tod des Patienten Und das sollen Dokumentationen der Einzelgespräche - das sollen Protokolle der Dokumentation einer gründlichen Behandlung eines Privatpatienten sein! 

Vom 24. - 28.9.05 fand die Generalversammlung der Görres-Gesellschaft in Aachen statt. Auch dort war Prof. Dr. Herpertz Teilnehmerin und hielt am 26.09.05 in Aachen einen Vortrag.

Aus dem Programm am 26.09.05 in Aachen, ca. 670 Kilometer bis Rostock: 

"09.15 Uhr Prof. Dr. Sabine Herpertz, Rostock: Gibt es eine Neurobiologie des „Bösen“?"

Das ist, mit Bezug auf den 27.09.05 dazu noch alles, was überhaupt dokumentiert wurde, nicht nur für diesen Tag, den 27.09.05,  sondern für einen Zeitraum von gut zwei Wochen angeblicher privatärztlicher, chefärztlicher "Behandlung" eines Privatpatienten- und das wurde erst zwei Tage nach dem Tod des Patienten angefertigt.

Dazu ist die Angabe mit den angeblich angesagten Angehörigen an diesem Tag falsch. Niemand war angesagt. Nichts war besprochen!

Der Termin davor ist der 16.09.05.  Auch dieser Termin ist nicht haltbar und kann nicht stattgefunden haben. Da steht auch inhaltlich nicht viel mehr, siehe einige Zeilen weiter. Zudem war die Chefärztin auch an dem Tag auch überhaupt nicht in der Klinik in Rostock.

Frau Prof. Dr. Herpertz war laut Internet am 16.09.05 im Schloss in Saarbrücken und hatte dort mehrere Termine und Verpflichtungen! Ihr Privatpatient war in Rostock, 850 Kilometer von Saarbrücken entfernt! 

Auch laut eigener handschriftlicher Einträge in der Krankenakte, in der Fieberkurve, war sie gleichzeitig in der Klinik in Rostock. Auch das geht nicht!  Aus dieser äußerst fragwürdigen Dokumentation der Einzelgespräche der Chefärztin mit ihrem Patienten, nachträglich, erst nach dem Tod ihres Privatpatienten, aus falsch datierten und offensichtlich auch erst nachträglich erstellten Berichten von Assistenzärzten abgeschrieben/zusammengestellt:

16.09.05 Verlegung auf Stat. P3 bei anhaltender Besserung des pathologischen Befundes, noch leicht gehobene Stimmung mit angedeuteten Größenideen. Ansonsten kein Wahn eruierbar.“ 

Das ist der ganze Bericht zum Termin 16.09.05 und auch das soll die Dokumentation eines Einzelgesprächs sein: 

Das stellt Prof. Dr. Herpertz fest, eruiert sie, obwohl sie an diesem Termin nicht in Rostock, sondern weit entfernt, in Saarbrücken ist.

Und das ist ein Arztbericht von der Stationsärztin, Frau Lemke, für diesen Tag:

Verlegung P3,  ZWE besteht vorerst weiter bis 30.09.

Der 30.09.05, das war ein Freitag und dann kam das Wochenende mit der Katastrophe für den Patienten, und an Arztberichten gibt es davor so gut wie nichts im ganzen Monat September 05 vor der Katastrophe in den ersten Oktobertagen. Niemand beachtete die selbst im Pflegebericht deutlich dokumentierten Warnhinweise, siehe diese Berichte.

http://www.todinrostock.de/ZWE.jpg

"Proc: Fortführung der Optimierung der medikamentösen Therapie" - es gab nichts außer Pillen.

Auch im Pflegebericht des 16.09.05, in Rostock, steht aber sogar eher das Gegenteil der "Diagnose" aus dem entfernten Saarbrücken:  

"äußert selbst, dass seine Gedanken noch sehr wirr sind"

Zu sehr vielen Tagen/Wochen davor und auch zu den Tagen danach gibt es absolut nichts in der Dokumentation von der behandelnden Ärztin. Von der behandelnden Chefärztin gibt es absolut nichts an Dokumentation in der gesamten Krankenakte, was zu Lebzeiten des Patienten geschrieben wurde. 

Dazu wird auch von den DGPPN - Gutachtern und der Staatsanwaltschaft Rostock gemeinschaftlich auch noch zusätzlich völlig "übersehen", dass an diesen Tag und für die ganze Zeit davor und danach immer noch eine ZWE unverändert von Anfang der Behandlung an, Bestand hatte.

Diese Kritik ist durchgängig auf das ganze Dokument anzuwenden; insgesamt ist das Betrug, ein systematischer nachträglicher Versuch der gezielten Täuschung zum Nachweis einer Behandlung, die so eindeutig und bewiesen niemals stattgefunden haben kann.

Laut Internet ist Frau Prof. Dr. Herpertz selbst aber an diesem Tag  im Schloss in Saarbrücken, 850 Kilometer von Rostock entfernt und erkennt von dort eine Verlegung und eine "anhaltende Besserung"

Gleichzeitig erscheint in der Fieberkurve des Patienten in Rostock eine Unterschrift mit Zeitangabe (30min.) als angeblicher Beweis einer "Behandlung".

Ist das etwa eine Ferndiagnose aus dem Schloss in Saarbrücken? Das ist Lug und Betrug!

Dagegen steht im Pflegebericht: 13.9. „sehr aggressiv im Umgang“/ 14.09. „sagt, dass er Filmrisse im Gedächtnis hat“

16.09.05  "äußert selbst, dass seine Gedanken noch sehr wirr sind" 

Und das, die Angaben zum 16.09.05, ist kein "Übertragungsfehler", denn auch in der Fieberkurve ist festgehalten, dass die ZWE bis zum 30.09.05 gilt, und da ist auch die Unterschrift, am 16.9.05, plus "30 min."  - Die Chefärztin ist aber gleichzeitig in Saarbrücken!   

19.09.05 „Pat befasst sich mit fixen Ideen“ und „.hatte in die Luft gewischt nachdem er PP gesehen hatte, meinte da, er hätte Spinnweben weggewischt..“  (Kommentar: .."kein Wahn eruierbar?" 

Mit Bezug zur Diagnose aus Saarbrücken, ist das eine "anhaltende Besserung"?)

Und das ist alles, was es an sonstigen Arztberichten zu dieser Zeit (hier hinterlegt) in der Krankenakte gibt! 

Aber auch hier findet sich eine Bestätigung der Zwangseinweisung bis zum 30.09.05, einen Tag vor der Aussetzung in hilflosem Zustand!  Diese ZWE wurde nicht beendet, es fand auch keine notwendige abschließende Untersuchung statt! Das beweist diese Seite.  Es war ein langes Wochenende. Niemand von den für den Patienten zuständigen Ärzten war da, niemand fühlte sich zuständig.

Ab Mittwoch, den 28.09. bis zum 3.10.05 einschließlich ist auch die Chefärztin in Urlaub. Niemand überprüft in ihrer Abwesenheit vor seinem Ausgang ohne jede Begleitung und ohne Informationen an Personen außerhalb, ob der Patient überhaupt in der Lage ist, mehrere Tage allein zu bestehen. Im ganzen Monat September gibt es nur kurze ärztliche Protokolle in der Krankenakte für zwei Tage- nicht mehr - und das, was hier hinterlegt ist, ist tatsächlich alles!

Der Eintrag im Pflegebericht am 1.10.05 ist sehr eindeutig:

"Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u. Gedankenabläufen,     wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos." 

Der Patient erlebt nach diesem von einer Fachkraft dokumentierten Eintrag in der Krankenakte nacheinander: Missbrauch, psych. Krampfanfall, Wachkoma, tagelange Fixierung, massive Medikation.

Angeblich ist Prof. Dr. Herpertz aber am frühen Morgen des 04.10.05 (Dienstag) bei ihrem Patienten.

Da steht unter dem Datum 04.10.05 in diesem Protokoll doch tatsächlich: "Einleitung eines PsychKGs", dabei war die ZWE, die am 03.08.05 begann, nicht einmal an diesem Termin beendet!

Bei genauerer Betrachtung ist auch dieser Eintrag völlig unglaubhaft, wenn man die einschneidenden Ereignisse kurz davor, Missbrauch, psych. Krampfanfall, Wachkoma, tagelange Fixierung vor und auch nach diesem Tag berücksichtigt und mit dem hier schriftlich Festgehaltenen zum 4.10.05, einer weiteren "Dokumentation eines Einzelgesprächs" der Chefärztin vergleicht, kommt man nur zu dem Ergebnis: Das passt überhaupt nicht!

 

Laut Internet war Prof. Dr. Herpertz auch schon ab dem nächsten Tag, vom 05.- 08.10.2005  wieder nicht in Rostock, sondern in München (775 Kilometer von Rostock entfernt), Heidelberg und BremenIn Heidelberg war sie sogar in wichtiger Funktion im Programmkomitee.

In ihrer fragwürdigen und längst widerlegten Dokumentation der Einzelgespräche findet sich erstaunlicherweise auch nicht ein Wort zu dem wichtigen Eintrag im Pflegebericht vom 03.10.05 (Vortag). Nach dem Erlebnis des Missbrauchs steht in der Akte hier nämlich erstmalig 

".hört ev. Stimmen, die ihm die Nahrungsaufnahme verweigern."                  

Weder das Stimmenhören, weder der erfolgte Missbrauch, der psych. Krampfanfall, das Wachkoma, diagnostiziert auch vom Personal des Südstadtkrankenhauses, noch die tagelange Dauerfixierung  und auch der extreme Zustand, von allen anderen beschrieben, werden auch nur mit einem einzigen Wort von der behandelnden Ärztin, der Chefärztin, Prof. Dr. Herpertz, angesprochen, weder in der Dokumentation der Einzelgespräche, noch in der Epikrise.  

Ebenso wenig wird das von den DGPPN- Gutachtern aus dem gemeinsamen Vorstand später auch nur mit einem Wort angesprochen, obwohl es klar und deutlich, wie hier veröffentlicht, in der Krankenakte dokumentiert ist. Skandalöse Vorkommnisse in Umgang mit dem Patienten sollten gemeinsam vertuscht werden.

Die behandelnde Chefärztin. Prof. Herpertz, hatte auch ein enormes Reisepensum plus Vorträge in diesen Tagen: Von Rostock nach Aachen, einige Tage Urlaub, für einen Tag zurück in der Klink in Rostock? und am Tag darauf Termine in Süddeutschland mit Vorträgen und wichtigen Funktionen bis zum 08.10.05; und dann wieder zurück nach Rostock

dazwischen, das Bild zeigt den Zustand ihres Patienten an diesem Tag. Von der behandelnden Ärztin, Prof. Dr. Herpertz, kommt auch erst später, nach dem Tod ihres Patienten geschrieben, dieser hier folgende Zweizeiler, mehr nicht; mehr Zeit bleibt da auch nicht für den Privatpatienten:

"4.10.05 Am 2.10. Wiederaufnahme auf P2 aus Südstadt, mutistisch im Kontakt zum Team, nicht aber zu den Eltern, isst und trinkt nicht, intravenöse Versorgung. Einleitung eines PsychKGs."  

Und das ist alles und soll das Protokoll eines Einzelgesprächs mit ihrem Privatpatienten sein - nach diesen katastrophalen, fast tödlichen Ereignissen, und das ist alles an Dokumentation, nicht nur für diesen Tag, sondern für den gesamten Zeitraum, dabei ist ihr Patient auch an diesem Tag, am 4.10.05, exakt in der Verfassung, die dieses Bild sehr deutlich darstellt!

Das ist nicht glaubhaft, das ist skandalös, siehe auch die Fieberkurve an diesen Tagen! 

Stattdessen belegen die Einträge vom 27.09.05 und vom 04.10.05, dass auch diese angeblichen Gesprächsprotokolle, wie nachgewiesen, andere auch, aus den Berichten der Stationsärztin, Frau Dr. Lemke, nachträglich abgeschrieben wurden und so eine angeblich stattgefundene Behandlung nur vorgetäuscht wird.

Der angeblich behandelnden Ärztin fehlte offensichtlich jede Übersicht über die tatsächlich stattgefundenen Ereignisse und über das Befinden ihres Privatpatienten in ihrer Klinik - nicht nur in dieser Zeit.

Die verantwortliche Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, nennt dieses Ereignis, diesen Missbrauchin der Akte (Epikrise), wohl auch deshalb absichtlich und gezielt nachträglich nur:                     „eine akute psychiatrische Dekompensation“. 

Das ist auch einer von zahlreichen weiteren hier veröffentlichten sehr durchsichtigen Vertuschungsversuchen. 

Wer die Inhalte der Epikrise mit den Inhalten der Dokumentation der Einzelgespräche vergleicht und gegenüberstellt, kommt auch zu erstaunlichen Ergebnissen. Das passt alles nicht, eine Zusammenfassung ist hier hinterlegt; in sich schlüssig ist das sicher nicht. Das ist Manipulation pur. Zum Monat Dezember steht z.B. in der Epikrise das Gegenteil von dem, was in der "Dokumentation der Einzelgespräche" steht. 

Auch hier, in der Epikrise, findet man kein Wort von Verlegung aus dem Südstadtkrankenhaus, kein Wort von dem im Südstadtkrankenhaus Rostock diagnostizierten psych. Krampfanfall und dem Wachkoma, kein Wort von dem Missbrauch und einer erfolgten tagelangen widerrechtlichen Fixierung, das ist einfach nur unglaublich und skandalös!  

(Erklärung für Dekompensation.") Die behandelnde Ärztin, Frau Prof. Dr. Sabine Herpertz, war auch, wie so oft, überhaupt nicht in der Klinik

Eine Behandlung wird nachträglich vorgetäuscht, die, ohne jeden Zweifel, so tatsächlich niemals stattgefunden haben kann!

Die Staatsanwaltschaft Rostock, am 21.07.2010in Kenntnis all dieser Beweise: 

„Die geführten Ermittlungen, insbesondere die nachvollziehbaren und in sich schlüssigen Angaben der Beschuldigten geben keinen Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage."   

Bei dieser immer noch unterdrückten Beweislage und den nachgewiesenen Manipulationen und Lügen ist "diese Art der Ermittlung" ein unglaublicher Skandal.

Der Patient nach dem Missbrauchserlebnis:

Er schämte sich so, dass er sich am nächsten Morgen totlaufen wollte. Dabei wurde er von Passanten beobachtet. Diese riefen den Rettungsdienst (siehe Krankenakte 01.10./02.10.05)

Sehr bedenkenswert, bei diesen brisanten und lebensbedrohlichen Ereignissen (psych. Krampfanfall und Wachkoma) gibt es auch hier einen Sprung in der Dokumentation vom 03.10. bis zum 7.10.05 - nichts an ärztl. Dokumentation vom 3.10. bis zum 7.10.05! 

Wie muss man diesen „Sprung“ bewerten? Das geschah in einer der mehrtägigen Abwesenheiten der behandelnden Ärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, in einer äußerst bedrohlichen extremen Situation für den Patienten? Wo war ein liquidationsberechtigter Vertreter?    

                

Was geschah in der Zwischenzeit- in dieser äußerst kritischen Zeit? Und das war die Zeit nach dem erfolgten Missbrauch! Wann wurde was tatsächlich geschrieben?  

Die für ihren Privatpatienten verantwortliche und behandelnde Ärztin war sehr oft überhaupt nicht da. Nur wenige Tage nach dem erlebten Missbrauch in völlig hilfloser Situation sagt der Patient am 13.10.05 - und das steht so in der Krankenakte:

„möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken“ 

Laut Internet ist die verantwortliche Chefärztin an diesem Tag, am 13.10.05, auf einer Tagung in Luxemburg, 800 Kilometer entfernt von Rostock und hält dort, an diesem Tag, zwei Vorträge.

Während der längeren Abwesenheit der behandelnden Chefärztin wurde deren Privatpatient tagelang fixiert und ruhig gestellt, indem man ihn mit Medikamenten vollpumpte, siehe dazu auch die Fieberkurve in diesen Tagen. 

“.. er sei in eine virtuelle Welt gebracht worden, um in Extremsit. getestet zu werden... bleibt freiwillig hier, deshalb keine ZWE“ (Zwangseinweisung).

Das beweist doch wohl deutlich, dass der Patient keinesfalls für sich eigenverantwortlich entscheiden konnte.  

Dagegen:  schon am 19.08.05 „Neuantrag auf ZWE, Anhörung, Beschluß der PsychKG bis 30.09.05“  

                                                 

Und dann entstanden schnell noch Dokumente..., manipuliert, falsch abgeschrieben aus falsch datierten Berichten der Assistenzärzte  Beweis: Pflegebericht 04.11.05 dazu zahlreiche weitere Beispiele, zwei Seiten weiter.

Ganz anders und deutlicher beschreibt das ein weiterer Zeuge, der den Patienten regelmäßig besuchte:

"Nach seiner Schilderung, war er nach seiner Entlassung im Oktober, von einem Mann im Park, als er im Regen auf einer Bank saß, angesprochen und in eine Gartenlaube mitgenommen worden.

Für die Staatsanwaltschaft in Rostock und die Gutachter, Prof. Dr. Freyberger und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf, sind dieser Missbrauch und die lebensbedrohlichen Ereignisse danach überhaupt kein Thema, so, als hätte der Missbrauch, auch alle lebensbedrohlichen Ereignisse dieser Tage, nicht stattgefunden! 

Auch der psych. Krampfanfall, und das Wachkoma nach dem Missbrauch, das erstmalige Hören von Stimmen danach und die tagelange Fixierung, die Aufnahme ins, die Verlegung aus dem Südstadtkrankenhaus, die Diagnose dort, werden auch nicht mit nur einem Wort angesprochen!

Dieser ungeheuerliche Vorgang ist in der Krankenakte klar und deutlich dokumentiert und ist fraglos von erheblicher Relevanz für den Krankheitsverlauf.  Wohl deshalb werden die wesentlichen Ereignisse dieses Falls, alles, was belastet, von den Justizbehörden in Mecklenburg- Vorpommern systematisch und gezielt übergangen, totgeschwiegen, und mit System vertuscht, und die Zeugen werden bis heute von der Justiz in Mecklenburg- Vorpommern gezielt nicht gehört.

Diese DGPPN-Gutachter, Prof. Dr. Freyberger und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf, sind übrigens auch - rein "zufällig"- so, wie die verantwortliche Chefärztin, Prof. Dr. Herpertz auch, gemeinsam Vorstandsmitglieder genau dieser Gesellschaft, der DGPPN, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde.  

Wohl deshalb werden diese hier lange öffentlich gemachten und nachgewiesenen Manipulationen von diesen angeblichen "Kapazitäten" so massiv und gezielt verschleiert:

"In der Aktenlage findet sich in der längsschnittlich angelegten Befunddokumentation von der behandelnden Ärztin Frau Prof. Dr. Herpertz eine eindeutige Dokumentation regelmäßig durchgeführter Gespräche, aus denen hervorgeht, dass lege artis entsprechend der Leitlinien unserer Fachgesellschaft kontinuierlich eine psychopathologische Befunderhebung und Bewertung des Krankheitsverlaufs mit supportiven psychotherapeutischen Therapieelementen durchgeführt wurde." So formuliert das einer der DGPPN- Gutachter, der andere trifft mehr oder weniger die gleiche Aussage, hier hinterlegt.

Eindeutig ist diese besonders hervorgehobene Dokumentation schon: Eindeutig hat sie inhaltlich nämlich nur sehr wenig mit dem zu tun, was mit dem Privatpatienten in diesen Tagen tatsächlich in der Klinik geschah.  

Eine ganze Reihe von Angaben in dieser so genannten "Befunddokumentation" haben mit der Wahrheit nichts zu tun, und diese Behauptung kann jedermann anhand der hier veröffentlichten Aktenlage überprüfen und nachvollziehen.

Eine Dokumentation von Einzelgesprächen, das, was es vorgibt zu sein, ist dieses nachträglich erstellte "Dokument" jedenfalls eindeutig nicht, und von "regelmäßig geführten Gesprächen" kann hier überhaupt keine Rede sein!  

Die Aktenlage wird nach dem Tod des Patienten manipuliert, eine Behandlung wird nachträglich vorgetäuscht, die so nie stattgefunden haben kann, und das kann jedermann anhand der hier veröffentlichten Dokumente feststellen. Der hier hinterlegte Link bietet eine Übersicht über einen Teil der nachgewiesenen Manipulationen.  

Erstmals, nach fünf Jahren, werden von einem vom LG eingesetzten und unabhängigen Gutachter "Ross und Reiter" genannt. Nach dieser langen Phase der gemeinschaftlichen Unterdrückung (STA Rostock und ausgesuchte DGPPN - Gutachter aus der Führungsetage), hat die Mogelei und Vertuschung ein Ende.

Zu dem, was für den sehr guten Kollegen aus dem gemeinsamen Vorstand der DGPPN "eine eindeutige Dokumentation regelmäßig durchgeführter Gespräche" ist, sagt ein unabhängiger Gutachter das:

„Nicht umsonst erbringen die Darlegungen von Frau Prof. Herpertz praktisch keine zusätzlichen inhaltlichen Informationen, die nicht auch den übrigen Teilen der Krankengeschichte zu entnehmen wären, enthalten also offenbar keine entsprechenden Gesprächsinhalte.“ 

Professor Dr. Sabine Herpertz ist inzwischen Ärztliche Direktorin der Klinik für Allgemeine Psychiatrie am Universitätsklinikum Heidelberg.

Von diesem Schock (Missbrauch), Anfang Oktober 2005, erholt sich der Patient nicht mehr, sein Zustand verschlechtert sich dramatischer will nicht mehr leben.

In der Nacht vom 08. auf den 09. Januar 2006 springt er, als Schutzbefohlener der Klinik und Privatpatient der Chefärztin, Prof. Dr. Sabine Herpertz, völlig im Wahn, nicht Herr seiner Sinne, vom Hotel Neptun.

                                                                                                                       

Am Tag nach seinem Tod weiß die behandelnde Chefärztin, Frau Prof. Dr. Herpertz, nicht einmal, dass ihr schutzbefohlener Privatpatient schon lange tot ist! 

Aus diesem hier hinterlegtem Schreiben vom 10.1.06:

Als die Kripo Rostock in der Klinik sofort die Krankenunterlagen sicherstellen wollte, ging das nicht.

Die Krankenunterlagen dieses Privatpatienten befanden sich nicht in der Klinik. Sie waren bei der Chefärztin, bei Frau Prof. Dr. Herpertz, daheim und wurden erst mehrere Tage später den Ermittlungsbehörden übergeben.  

Sie ruft aber bei den Eltern ihres Patienten an, am Tag danach, ihr Patient ist schon lange tot, und sie will die weitere Behandlung besprechen! Für dieses Gespräch gibt es mehrere Zeugen.

Lange bevor wir Einsicht in die Krankenunterlagen hatte, ging dieses hier hinterlegte Schreiben an die Staatsanwaltschaft in Rostock, an Herrn Oberstaatsanwalt Ritter. 

Zitat aus diesem Schreiben:

Frau Herpertz erklärte, sie „wolle sich nur mal wieder melden, man habe ja so lange nichts voneinander gehört und müsse ja nun überlegen, wie es denn mit Mario weitergehen solle..“

Dieser Anruf und die Inhalte des Gesprächs mit dem Zeugen aus Südafrika am Tage zuvor, waren für mich der Anlass, sofort eine Strafanzeige zu erstatten.

Nicht nur ich, alle dabei Anwesenden im Raum, waren mehr als erschüttert über diesen Anruf.

Wie kann es sein, dass die behandelnde Ärztin eines Privatpatienten, zumal die erste "Belastungserprobung" in ihrer Abwesenheit Anfang Oktober 2005 schon in einem absoluten Desaster endete, hier überhaupt nichts davon wusste, und sich von mir, dem Vater, berichten ließ, was am letzten Lebenstag meines Sohnes geschehen war?  

Ein Zeuge, auch nicht berücksichtigt

Am 05.01.06 wird im Pflegebericht der Klinik eingetragen:  "wird morgen geklärt, was für Therapien für ihn gut sind".   

 

Das war vor dem Wochenende, und am Montag danach, am 09.01.06, kam dieser Anruf am frühen Abend. 

Am 05.01.06 ist die Erklärung, der Hintergrund dieses unglaublichen Anrufs - dokumentiert, geradezu angekündigt, sogar im Pflegebericht in der Krankenakte der Klinik

"wird morgen geklärt, was für Therapien für ihn gut sind. Pat. ließt noch viel, kommt aber Tabletten holen von allein zu PP." Der 6.1.06, Freitag, ist der Feiertag, Heilige Drei Könige.

 

                                           

Am Montag, am frühen Abend nach diesem Wochenende, ruft die Chefärztin überhaupt erstmals nach fast einem halben Jahr Krankenhausaufenthalt bei den Eltern an und will die weitere Behandlung ihres toten Privatpatienten besprechen! 

 

Mehrere Trauergäste, die im Elternhaus im fast 500 Kilometer entfernten Horn-Bad Meinberg anwesend waren, können diesen Anruf und die Inhalte bezeugen.

 

Sofort wurde das hier hinterlegte Gedächtnisprotokoll verfasst und an die Kripo in Rostock übermittelt.

In diesem Fall will die verantwortliche Ärztin, Prof. Dr. Herpertz, gut einen Tag nach dem Tod dieses, ihres Privatpatienten, am frühen Abend des 09.01.06 dessen Weiterbehandlung ihres toten Patienten mit den Eltern telefonisch besprechen - sie wusste angeblich nichts- auch nichts vom Ableben ihres Patienten, der zu dem Zeitpunkt schon gut 20 Stunden tot war! 

 

Für diesen hilfsbedürftigen Privatpatienten bestand aber eine Garantenpflicht. Nichts von dem, was in der hier hinterlegten Dokumentation  "Arzthaftungsrecht – der Behandlungsfehler.." als Notwendigkeit angeführt wird, fand auch nur im Ansatz Berücksichtigung und Beachtung.

   

Das Schicksal meines Sohnes ist in der Psychiatrie in Rostock kein Einzelfall:

 

Die Serie der Toten, die in MV vertuscht wird und in Vergessenheit geraten soll:

Am 02. März 2004 verbrannte Thomas Juritz in Rostock am Tag nach der Entlassung aus der Klinik.

Tomas Juritz, hier hinterlegt ein Erfahrungsbericht der Mutter

 

Anfang 2005 sprang der Psychiatriepatient Olaf L. aus der 7. Etage eines Hochhauses in Rostock - Evershagen.

 

Am 08.01.2006 sprang Mario Hagemeister vom Hotel Neptun in den Tod, als Langzeitpatient der Klinik. Er hatte nur Ausgang für einen Tag. 

 

 

Im Januar 2008 erhängte sich Roman H. in Rostock. Er sollte sich an dem Tag in der Klinik zu einer Nachuntersuchung vorstellen.

 

Am 25.05.2008 sprang Reinhard Z. von einem Kirchturm in Rostock in den Tod.

Der Architekt Reinhard Z. (gek.), 54 Jahre alt, 2 Kinder, aus Rostock verstarb laut Todesanzeige in der Ostseezeitung am 22.05.2008. Er sei von einem Kirchturm in den Tod gesprungen. Auch er hätte einen Tag Ausgang aus der Psychiatrie bekommen, eine sogenannte „Belastungsprobe“.

Sie alle waren Patienten der Psychiatrie der Universität Rostock.

 

Und während die Patienten in Serie sterben, präsentieren sich die Ärzte in dieser Zeit so im Internet :

    "wir können alles, außer wissenschaft"

                                                                                           Weitere Bilder und ein Film sind hier zu finden.

 

Schon sehr früh, 2007, machte ich auf massive Missstände in der Psychiatrie in Rostock aufmerksam: Schreiben1 und Schreiben 2 an Minister Sellering:

„Ich hoffe, dass Sie und Ihr Haus sich daran beteiligen werden, diese Angelegenheit rückhaltlos aufzuklären und im Interesse anderer noch lebender Patienten nicht tatenlos zusehen werden.“ – gesendet am 30.11.2007;   

es gab danach weitere Todesfälle bei Patienten der Psychiatrie in Rostock im Jahr 2008. 

 

Nicht einmal das, was in MV im Maßregelvollzug Vorschrift und scheinbar die Regel ist, und auch der gängigen Fachliteratur entspricht, fand in vorliegenden Fall bei einem Privatpatienten auch nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung.

„Zu hohes politisches Interesse scheint am status quo zu bestehen. Und doch ist es immer wieder gelungen, zumindest in einigen Fällen psychiatrisch (mit-) verursachtes Leid einzudämmen und besagter Repression zu wehren.“ -Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP)

Mit Schreiben vom 26.11.10 wurde beim OLG Rostock Widerspruch eingelegt gegen die auf diesen Seiten geschilderte einseitige Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in Rostock.

Das Oberlandesgericht in Rostock hatte zu entscheiden, ob es wieder in Deutschland von einer Staatsanwaltschaft toleriert werden kann und darf, dass psychisch Kranke aus Kostengründen in klar erkennbar hilflosem Zustand in den Tod geschickt werden können / entsorgt werden können und Beweismaterial vertuscht und unterschlagen werden darf – und das ungestraft unter Missachtung der geltenden Gesetze.  

,Gutachten Wolfersdorf

Am 08. April 2011 wird dieses Verfahren am OLG in Rostock in Kenntnis all dieser hier veröffentlichten Vorwürfe aus formalen Gründen eingestellt. Somit wird es toleriert und ist es hier wieder straffrei, wenn psychisch Kranke in MV aus Kostengründen in klar erkennbar hilflosem Zustand in den Tod geschickt werden und Beweismaterial vertuscht und unterschlagen wird.

„Offensichtlich ist, dass es Rechtsstaatlichkeit für psychisch Kranke nicht gibt und sich niemand dem grundgesetzlichen Auftrag für diese Mitbürger verpflichtet fühlt. (....) Weder die Politik noch die Wissenschaft, die Justiz oder die Medien nehmen die Missstände im Bereich Psychiatrie zur Kenntnis. Nur hin und wieder werden einzelne Psychiatrie-Opfer und einzelne unfähige oder kriminelle Ärzte und Therapeuten bekannt."

Diese bittere Aussage ist damit auch, bezogen auf diesen Fall/ diese Fälle in Rostock, Mecklenburg - Vorpommern, bewiesen.

In einem Schreiben, eingegangen bei Gericht am 25.Sep. 2009, wird dennoch von der Universität Rostock dreist und wider besseren Wissens behauptet: 

"Herr Hagemeister befand sich zum einen aufgrund freiwilliger Selbsteinweisung in der Klinik der Klägerin und wollte sie nach mehrmonatigen Aufenthalt verlassen.“ 

                           - So wird immer noch weiter gelogen und betrogen.

Über diesen Skandal berichteten bisher nur die Bildzeitung, die Neue Westfälische und einige Seiten im Internet.

Schon Marios Schwester starb durch Ärztepfusch in der Geburtshilfe in Detmold.  

DER SPIEGEL 01/1985 -Geburtshilfe : Fahrerflucht im Kreißsaal mit Urteil des Bundesgerichtshofs, und auch DER STERN berichtete mit doppelseitigem Foto und Reportage.

Hier ist eine von mehreren Fernsehsendungen der Aktuellen Stunde (schneller Zugang erforderlich).

Die Anfänge dieser Internetseite entstanden im September 2009, nachdem ich feststellte, dass diese Tatsachen und die Umstände des Todes meines Sohnes von verantwortlichen Ärzten und Staatsanwaltschaft Rostock gemeinsam gezielt vertuscht werden sollten. Seitdem arbeite ich daran, zu verhindern, dass diese ungeheuerlichen Vorgänge und Manipulationen in Vergessenheit geraten. 

Ich habe nacheinander zwei Kinder durch Ärztepfusch verloren.

"Der Verlust eines Kindes wird als so einschneidend erlebt, dass Eltern meinen, es wäre ein Stück von ihnen gestorben. Es ist ein Schmerz, der niemals aufhört.

 So ist das und so erlebe ich es. Was bleibt ist das Grab meiner Kinder 

                                                                                    

                            ....... und meine Erinnerungen!

 

               Mario:                  

             Marleen .und kurz vor ihrem Tod:

 

Am 1.11.05, vier Wochen nach dem Missbrauchserlebnis meines Sohnes, habe ich Oberarzt Dr. Habermeyer in Anwesenheit unseres Hausarztes in Rostock inständig gebeten, in Zukunft besonders darauf zu achten, dass sich mit Mario nicht wiederholen würde, was damals mit seiner Schwester geschah.

Zwei Monate darauf, am 08.01.06, schickte man ihn dennoch, nun zum zweiten Mal, allein, eindeutig in  hilflosem Zustand, völlig im Wahn, in die Stadt Rostock- diesmal sogar endgültig -  direkt in den Tod- und dann begann die geplante und systematische Vertuschung.

Immer noch entdecke ich oder erhalte neue Hinweise. Auf den folgenden Seiten habe ich alle Informationen gesammelt und analysiert. All das, was hier klar und eindeutig auf den folgenden Seiten zu erkennen ist, wurde jahrelang von so genannten Experten-Gutachtern der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gezielt unterdrückt/vertuscht.

Immer wieder werden die Inhalte von mir aktualisiert. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, dass hier und dort ein Sachverhalt doppelt erscheint. Dafür bitte ich um Verständnis.

 

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